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Zur alten Mühle 26
34388 Trendelburg
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AGB - unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
Nachfolgende Informationen sind wichtig für Sie,
damit keine Missverständnisse aufkommen!
§1 Allgemeines
§1.0 Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und
Zahlungsbedingungen gelten für alle zwischen der Agentur
grafodesign (nachfolgend Firma genannt) und dem
Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt)
abgeschlossenen Verträge sowie für alle sonstigen
Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung
getroffen werden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch
wenn ihnen seitens der Firma nicht ausdrücklich
widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die
nachfolgenden allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und
Zahlungsbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies
vor Auftragsbeginn schriftlich der Firma anzuzeigen.
§2 Vertraulichkeit
§2.0 Die Firma und der Kunde verpflichten sich, die ihnen
zur Kenntnis gelangten Daten des jeweils anderen
Vertragspartners auch nach Beendigung des Auftrags
geheim zu halten und nicht an Dritte in Wort und Bild
weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
Unterlagen, wie z.B. Fotos, Grafiken, Texte und andere
Informationen, die der jeweils andere Vertragspartner
aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im
Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. Die
Einhaltung aller eventuell zu beachtenden
datenschutzrechtlichen Vorschriften obliegt allen an dem
Auftrag beteiligten Parteien. Die Firma hat das Recht, die
sich aus dem Auftrag ergebenden Arbeiten und
Dienstleistungen ohne vorherige Absprache an
Partnerfirmen zum Zweck der Unterstützung oder
Zulieferung zu übergeben.
§3 Auftrag / Produktion / Transport
§3.0 Die bestellten Leistungen können einzeln oder
kombiniert bearbeitet und auch berechnet werden. Für die
sich aus dem Produktionsablauf ergebenden zusätzlich
notwendigen Arbeiten muss der Auftrag nicht neu
geschrieben werden, sie gelten als zusätzlich vereinbart. Der
Umfang des Auftrags ist aus diesem selbst, einem Angebot,
einer Auftragsbestätigung oder einem separaten
Kostenvoranschlag ersichtlich. Nicht spezifizierte Leistungen
können seitens des Kunden nicht verlangt werden. Alle
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Alle genannten
Angebote sind freibleibend, alle in Aussicht gestellten
Termine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn,
dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend
vereinbart wird.
§3.1 Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen
oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige
Umstände ein, die der Firma eine Einhaltung des
Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Firma diese
Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der
Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die
Firma an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z.B. durch
Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr
oder bei ihrem Zuglieferanten gehindert, so gelten die
allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der
Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6
Wochen setzen kann.
§3.2 Die Firma sagt eine umsichtige Behandlung der ihr
überlassenen Produkte und Unterlagen zu. Eine
Beschädigung von Gegenständen durch Transport vom Ort
des Auftragsgebers zur Produktionsstätte der Firma und
umgekehrt bzw. weiterverarbeitenden Firmen, muss durch
eine sichere Verpackung seitens des Kunden
ausgeschlossen werden. Sollte diese Leistung nicht erbracht
werden, übernimmt die Firma keinerlei Haftung. Die Kosten
für den Versand und die Transportversicherung sind
grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des
Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der
Firma liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim
Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare
Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der
Verpackung unverzüglich schriftlich der Firma zu melden.
Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die Firma
aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer
Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem
Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche
Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren.
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das
Werk oder das Lager der Firma verlässt.
§4 Zahlungsbedingungen
§4.0 Die Bezahlung der erbrachten Leistungen und
gelieferten Waren erfolgt durch den Kunden bei
Auslieferung, spätestens jedoch nach 8 Tagen netto ohne
Abzug von Skonto. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben
Leistungen und Waren Eigentum der Firma. Alle Preise
verstehen sich in Euro. Maßgebend ist das Datum des
Zahlungseingangs bei der Firma. Im Verzugsfalle ist die
Firma berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen
zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die
Firma berechtigt, Zinsen in Höhe von 1,5 % über dem
jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank
p.A. zu berechnen. Als Zahlung werden Überweisungen,
Bargeld und Barschecks anerkannt. Eine Kreditierung ist nur
durch vorherige Absprache möglich und hat schriftlich zu
erfolgen. Eine Verrechnung mit Leistungen oder Produkten
in Form von Gegenrechnungen des Kunden ist aus
buchungstechnischen Gründen grundsätzlich
ausgeschlossen.
§4.1 Bei Aufträgen zur Gestaltung und Programmierung von
Internetseiten, -formularen, -erweiterungen oder -
korrekturen werden die fertigen Arbeiten zur Beurteilung
und Abnahme auf der Firmen-Website
www.login.grafodesign.com mit einem Sicherheitscode
geschützt gezeigt. Erst nach vollständiger Zahlung der
Auftragsrechnung erfolgt das Überspielen der Internet-Seite
auf die eingetragene Domain des Kunden.
§4.2 Die Firma behält sich vor, bei Auftragseingang 1/3 der
Rechnungssumme als Anzahlung vorab zu verlangen. Ab
einem Auftragsvolumen über € 1.500,00 zuzüglich MwSt.
wird der Betrag in 3/3 aufgeteilt. Die Fälligkeit erfolgt nach
Absprache und ist im Auftrag festgehalten.
§4.3 Der Kunde verpflichtet sich, jeweils binnen einer vorab
festgelegten Frist, die für die Auftragsdurchführung
notwendigen Informationen und Unterlagen, wie Bild-, Text-
und Grafikdateien beizubringen. Kommt der Kunde mit
dieser Verpflichtung mehr als 3 Wochen in Verzug, kann die
Firma für die bis dahin durchgeführten Arbeiten eine
Zwischenrechnung stellen. Diese Zwischenrechnung wird
nach Zustellung sofort fällig. Kommt er auch nach einer
erneuten Aufforderung seinen Verpflichtungen zur
Mitwirkung nicht nach, so kann die Firma nach einer zuvor
gestellten und dann abgelaufenen Frist den Auftrag
kündigen mit der Maßgabe, dass dann die gesamte
Vergütung sofort fällig wird, unabhängig von der Frage, wie
viele Anteile von der Leistung bereits erbracht worden sind.
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§5 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
§5.0 Die gelieferten Produkte und Leistungen bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Firma
aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt-
und Nebensache Eigentum der Firma. Der Kunde ist
verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der Firma
stehenden Produkte und Leistungen, insbesondere Hard-
und Software, wie auch Außenwerbung ordnungsgemäß zu
versichern (Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und
Schwachstromversicherung) und der Firma auf Anforderung
eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt
der Versicherungsanspruch des Kunden als an die Firma
abgetreten.
§5.1 Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem
Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei
Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die Firma
unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf
den Eigentumsvorbehalt der Firma unverzüglich in
geeigneter Form hinzuweisen.
§5.2 Für den Fall, dass der Kunde dennoch die
Liefergegenstände veräußern will und die Firma dies
genehmigen sollte, tritt der Kunde der Firma bereits mit
Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer
ab. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma alle zur
Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen
Informationen herauszugeben und die erforderlichen
Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Grundsätzlich
unterliegen alle kreativen Leistungen, insbesondere alle
Gestaltungsarbeiten und Bildrechte in Wort, Ton und Bild
dem Urheberrecht der Firma.
§5.3 Die gelieferten Leistungen erwirbt der Kunde nur für
die im Auftrag ausgewiesenen Veröffentlichungszweck. Soll
eine solche Leistung auch nur teilweise ein weiteres Mal
verwendet werden, sind zusätzliche, im Einzelnen zu
bestimmende Honorare fällig. Ohne Einwilligung der Firma
darf der Kunde die ihm überlassenen Leistungen weder
insgesamt, teilweise und auch nicht auszugsweise nochmals
verwenden.
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§6 Haftungsbeschränkung
§6.0 Die Firma haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter
Fahrlässigkeit haftet die Firma nur, wenn eine wesentliche
Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall
des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer
Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf
solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch
sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter
Fahrlässigkeit auch im Fall eines anfänglichen Unvermögens
auf Seiten der Firma.
§6.1Eine Haftung für das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften, insbesondere für das nicht Vorhandensein
von Urheberrechten, wegen Arglist, für Personenschäden,
Rechtsmängel und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt
unberührt. Im Falle einer Inanspruchnahme der Firma aus
Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des
Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei
unzureichender Datensicherung. Unzureichende
Datensicherung liegt dann vor, wenn der Kunde es versäumt
hat, durch angemessene, dem Stand der Technik
entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen
von außen, besonders gegen Computerviren und sonstige
Phänomene aus dem Internet oder anderen Medien, die
einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand
gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.
§7 Gewährleistung für Software und Programmierung
§7.0 Die Firma gewährleistet für einen Zeitraum von sechs
Monaten ab dem Tag der Lieferung, dass die gelieferte Ware
im Wesentlichen frei von Material- und Herstellungsfehlern
ist und im Wesentlichen entsprechend den zugesagten
Eigenschaften oder dem begleitenden Produkthandbuch
arbeitet. Es ist dem Kunden bekannt, dass nach dem Stand
der Technik Fehler in Programmen nicht ausgeschlossen
werden können.
§7.1 Bei erstellten Programmierung erlischt die
Gewährleistung sofort, wenn der Kunde selbst oder durch
Dritte Eingriffe jedweder Art vornimmt. Im Fall einer
berechtigten Mängelrüge behält sich die Firma vor,
Nachbesserungen durchzuführen. Bei zweimaligem
Fehlschlagen der Nachbesserung für den gleichen Fehler
oder für in direktem Zusammenhang stehende Fehler, kann
der Kunde nach seiner Wahl Wandelung oder Minderung
verlangen. Gleiches gilt, wenn aufgrund besonderer
gravierender Umstände des Einzelfalles dem Kunden ein
zweiter Nachbesserungsversuch wegen des gleichen oder
direkt im Zusammenhang stehender Fehler oder wegen
eines weiteren Fehlers nicht zuzumuten ist. Jede weitere
Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software für
die Zwecke des Kunden geeignet ist, wird ausdrücklich
ausgeschlossen.
§7.2 Angaben im Handbuch / Dokumentation und / oder
Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten
eines Produkts beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind
unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger
Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf
zukünftige Entwicklungen beziehen können..
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§8 Sonstiges
§8.0 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen
Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an
die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem
gewollten Zweck am nächsten kommt.
§8.1 Nebenabreden sind nicht getroffen.
Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie
schriftlich bestätigt werden.
§8.2 Der Kunde kann seine Rechte aus einer
Geschäftsbeziehung mit der Firma nur mit schriftlicher
Einwilligung der Firma abtreten.
§8.3 Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung
ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig
festgestellten Gegenforderungen möglich. Alle Bestandteile
des Auftrags sind schriftlich ausgewiesen.
§8.4 Der Auftrag gilt nach der Unterzeichnung als
verbindlich. Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien
gilt ausschließlich das deutsche Recht. Erfüllungsort und
Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem
Auftragsverhältnis sowie alle daraus entstehenden und
seine Wirksamkeit betreffenden Rechtsstreitigkeiten ist,
soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Firma grafodesign in
der Bundesrepublik Deutschland.