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ADRESSE Zur alten Mühle 26 34388 Trendelburg
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AGB - unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen Nachfolgende Informationen sind wichtig für Sie, damit keine Missverständnisse aufkommen!
§1 Allgemeines §1.0 Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle zwischen der Agentur grafodesign (nachfolgend Firma genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt) abgeschlossenen Verträge sowie für alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vor Auftragsbeginn schriftlich der Firma anzuzeigen. §2 Vertraulichkeit §2.0 Die Firma und der Kunde verpflichten sich, die ihnen zur Kenntnis gelangten Daten des jeweils anderen Vertragspartners auch nach Beendigung des Auftrags geheim zu halten und nicht an Dritte in Wort und Bild weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Unterlagen, wie z.B. Fotos, Grafiken, Texte und andere Informationen, die der jeweils andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. Die Einhaltung aller eventuell zu beachtenden datenschutzrechtlichen Vorschriften obliegt allen an dem Auftrag beteiligten Parteien. Die Firma hat das Recht, die sich aus dem Auftrag ergebenden Arbeiten und Dienstleistungen ohne vorherige Absprache an Partnerfirmen zum Zweck der Unterstützung oder Zulieferung zu übergeben. §3 Auftrag / Produktion / Transport §3.0 Die bestellten Leistungen können einzeln oder kombiniert bearbeitet und auch berechnet werden. Für die sich aus dem Produktionsablauf ergebenden zusätzlich notwendigen Arbeiten muss der Auftrag nicht neu geschrieben werden, sie gelten als zusätzlich vereinbart. Der Umfang des Auftrags ist aus diesem selbst, einem Angebot, einer Auftragsbestätigung oder einem separaten Kostenvoranschlag ersichtlich. Nicht spezifizierte Leistungen können seitens des Kunden nicht verlangt werden. Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Alle genannten Angebote sind freibleibend, alle in Aussicht gestellten Termine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. §3.1 Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der Firma eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Firma diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Firma an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z.B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zuglieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6 Wochen setzen kann. §3.2 Die Firma sagt eine umsichtige Behandlung der ihr überlassenen Produkte und Unterlagen zu. Eine Beschädigung von Gegenständen durch Transport vom Ort des Auftragsgebers zur Produktionsstätte der Firma und umgekehrt bzw. weiterverarbeitenden Firmen, muss durch eine sichere Verpackung seitens des Kunden ausgeschlossen werden. Sollte diese Leistung nicht erbracht werden, übernimmt die Firma keinerlei Haftung. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der Firma liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der Firma zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die Firma aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der Firma verlässt. §4 Zahlungsbedingungen §4.0 Die Bezahlung der erbrachten Leistungen und gelieferten Waren erfolgt durch den Kunden bei Auslieferung, spätestens jedoch nach 8 Tagen netto ohne Abzug von Skonto. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben Leistungen und Waren Eigentum der Firma. Alle Preise verstehen sich in Euro. Maßgebend ist das Datum des Zahlungseingangs bei der Firma. Im Verzugsfalle ist die Firma berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma berechtigt, Zinsen in Höhe von 1,5 % über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank p.A. zu berechnen. Als Zahlung werden Überweisungen, Bargeld und Barschecks anerkannt. Eine Kreditierung ist nur durch vorherige Absprache möglich und hat schriftlich zu erfolgen. Eine Verrechnung mit Leistungen oder Produkten in Form von Gegenrechnungen des Kunden ist aus buchungstechnischen Gründen grundsätzlich ausgeschlossen. §4.1 Bei Aufträgen zur Gestaltung und Programmierung von Internetseiten, -formularen, -erweiterungen oder - korrekturen werden die fertigen Arbeiten zur Beurteilung und Abnahme auf der Firmen-Website www.login.grafodesign.com mit einem Sicherheitscode geschützt gezeigt. Erst nach vollständiger Zahlung der Auftragsrechnung erfolgt das Überspielen der Internet-Seite auf die eingetragene Domain des Kunden. §4.2 Die Firma behält sich vor, bei Auftragseingang 1/3 der Rechnungssumme als Anzahlung vorab zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen über € 1.500,00 zuzüglich MwSt. wird der Betrag in 3/3 aufgeteilt. Die Fälligkeit erfolgt nach Absprache und ist im Auftrag festgehalten. §4.3 Der Kunde verpflichtet sich, jeweils binnen einer vorab festgelegten Frist, die für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen und Unterlagen, wie Bild-, Text- und Grafikdateien beizubringen. Kommt der Kunde mit dieser Verpflichtung mehr als 3 Wochen in Verzug, kann die Firma für die bis dahin durchgeführten Arbeiten eine Zwischenrechnung stellen. Diese Zwischenrechnung wird nach Zustellung sofort fällig. Kommt er auch nach einer erneuten Aufforderung seinen Verpflichtungen zur Mitwirkung nicht nach, so kann die Firma nach einer zuvor gestellten und dann abgelaufenen Frist den Auftrag kündigen mit der Maßgabe, dass dann die gesamte Vergütung sofort fällig wird, unabhängig von der Frage, wie viele Anteile von der Leistung bereits erbracht worden sind. Anfang
§5 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht §5.0 Die gelieferten Produkte und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Firma aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der Firma. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der Firma stehenden Produkte und Leistungen, insbesondere Hard- und Software, wie auch Außenwerbung ordnungsgemäß zu versichern (Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der Firma auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die Firma abgetreten. §5.1 Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die Firma unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Firma unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. §5.2 Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußern will und die Firma dies genehmigen sollte, tritt der Kunde der Firma bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Grundsätzlich unterliegen alle kreativen Leistungen, insbesondere alle Gestaltungsarbeiten und Bildrechte in Wort, Ton und Bild dem Urheberrecht der Firma. §5.3 Die gelieferten Leistungen erwirbt der Kunde nur für die im Auftrag ausgewiesenen Veröffentlichungszweck. Soll eine solche Leistung auch nur teilweise ein weiteres Mal verwendet werden, sind zusätzliche, im Einzelnen zu bestimmende Honorare fällig. Ohne Einwilligung der Firma darf der Kunde die ihm überlassenen Leistungen weder insgesamt, teilweise und auch nicht auszugsweise nochmals verwenden. Anfang §6 Haftungsbeschränkung §6.0 Die Firma haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch im Fall eines anfänglichen Unvermögens auf Seiten der Firma. §6.1Eine Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, insbesondere für das nicht Vorhandensein von Urheberrechten, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Im Falle einer Inanspruchnahme der Firma aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, besonders gegen Computerviren und sonstige Phänomene aus dem Internet oder anderen Medien, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen. §7 Gewährleistung für Software und Programmierung §7.0 Die Firma gewährleistet für einen Zeitraum von sechs Monaten ab dem Tag der Lieferung, dass die gelieferte Ware im Wesentlichen frei von Material- und Herstellungsfehlern ist und im Wesentlichen entsprechend den zugesagten Eigenschaften oder dem begleitenden Produkthandbuch arbeitet. Es ist dem Kunden bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen nicht ausgeschlossen werden können. §7.1 Bei erstellten Programmierung erlischt die Gewährleistung sofort, wenn der Kunde selbst oder durch Dritte Eingriffe jedweder Art vornimmt. Im Fall einer berechtigten Mängelrüge behält sich die Firma vor, Nachbesserungen durchzuführen. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung für den gleichen Fehler oder für in direktem Zusammenhang stehende Fehler, kann der Kunde nach seiner Wahl Wandelung oder Minderung verlangen. Gleiches gilt, wenn aufgrund besonderer gravierender Umstände des Einzelfalles dem Kunden ein zweiter Nachbesserungsversuch wegen des gleichen oder direkt im Zusammenhang stehender Fehler oder wegen eines weiteren Fehlers nicht zuzumuten ist. Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist, wird ausdrücklich ausgeschlossen. §7.2 Angaben im Handbuch / Dokumentation und / oder Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.. Anfang §8 Sonstiges §8.0 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. §8.1 Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. §8.2 Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma abtreten. §8.3 Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Alle Bestandteile des Auftrags sind schriftlich ausgewiesen. §8.4 Der Auftrag gilt nach der Unterzeichnung als verbindlich. Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt ausschließlich das deutsche Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Auftragsverhältnis sowie alle daraus entstehenden und seine Wirksamkeit betreffenden Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Firma grafodesign in der Bundesrepublik Deutschland.
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AGB - unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen Nachfolgende Informationen sind wichtig für Sie, damit keine Missverständnisse aufkommen!
§1 Allgemeines §1.0 Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle zwischen der Agentur grafodesign (nachfolgend Firma genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt) abgeschlossenen Verträge sowie für alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vor Auftragsbeginn schriftlich der Firma anzuzeigen. §2 Vertraulichkeit §2.0 Die Firma und der Kunde verpflichten sich, die ihnen zur Kenntnis gelangten Daten des jeweils anderen Vertragspartners auch nach Beendigung des Auftrags geheim zu halten und nicht an Dritte in Wort und Bild weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Unterlagen, wie z.B. Fotos, Grafiken, Texte und andere Informationen, die der jeweils andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. Die Einhaltung aller eventuell zu beachtenden datenschutzrechtlichen Vorschriften obliegt allen an dem Auftrag beteiligten Parteien. Die Firma hat das Recht, die sich aus dem Auftrag ergebenden Arbeiten und Dienstleistungen ohne vorherige Absprache an Partnerfirmen zum Zweck der Unterstützung oder Zulieferung zu übergeben. §3 Auftrag / Produktion / Transport §3.0 Die bestellten Leistungen können einzeln oder kombiniert bearbeitet und auch berechnet werden. Für die sich aus dem Produktionsablauf ergebenden zusätzlich notwendigen Arbeiten muss der Auftrag nicht neu geschrieben werden, sie gelten als zusätzlich vereinbart. Der Umfang des Auftrags ist aus diesem selbst, einem Angebot, einer Auftragsbestätigung oder einem separaten Kostenvoranschlag ersichtlich. Nicht spezifizierte Leistungen können seitens des Kunden nicht verlangt werden. Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Alle genannten Angebote sind freibleibend, alle in Aussicht gestellten Termine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. §3.1 Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der Firma eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Firma diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Firma an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z.B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zuglieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6 Wochen setzen kann. §3.2 Die Firma sagt eine umsichtige Behandlung der ihr überlassenen Produkte und Unterlagen zu. Eine Beschädigung von Gegenständen durch Transport vom Ort des Auftragsgebers zur Produktionsstätte der Firma und umgekehrt bzw. weiterverarbeitenden Firmen, muss durch eine sichere Verpackung seitens des Kunden ausgeschlossen werden. Sollte diese Leistung nicht erbracht werden, übernimmt die Firma keinerlei Haftung. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der Firma liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der Firma zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die Firma aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der Firma verlässt. §4 Zahlungsbedingungen §4.0 Die Bezahlung der erbrachten Leistungen und gelieferten Waren erfolgt durch den Kunden bei Auslieferung, spätestens jedoch nach 8 Tagen netto ohne Abzug von Skonto. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben Leistungen und Waren Eigentum der Firma. Alle Preise verstehen sich in Euro. Maßgebend ist das Datum des Zahlungseingangs bei der Firma. Im Verzugsfalle ist die Firma berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma berechtigt, Zinsen in Höhe von 1,5 % über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank p.A. zu berechnen. Als Zahlung werden Überweisungen, Bargeld und Barschecks anerkannt. Eine Kreditierung ist nur durch vorherige Absprache möglich und hat schriftlich zu erfolgen. Eine Verrechnung mit Leistungen oder Produkten in Form von Gegenrechnungen des Kunden ist aus buchungstechnischen Gründen grundsätzlich ausgeschlossen. §4.1 Bei Aufträgen zur Gestaltung und Programmierung von Internetseiten, - formularen, -erweiterungen oder - korrekturen werden die fertigen Arbeiten zur Beurteilung und Abnahme auf der Firmen-Website www.login.grafodesign.com mit einem Sicherheitscode geschützt gezeigt. Erst nach vollständiger Zahlung der Auftragsrechnung erfolgt das Überspielen der Internet-Seite auf die eingetragene Domain des Kunden. §4.2 Die Firma behält sich vor, bei Auftragseingang 1/3 der Rechnungssumme als Anzahlung vorab zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen über € 1.500,00 zuzüglich MwSt. wird der Betrag in 3/3 aufgeteilt. Die Fälligkeit erfolgt nach Absprache und ist im Auftrag festgehalten. §4.3 Der Kunde verpflichtet sich, jeweils binnen einer vorab festgelegten Frist, die für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen und Unterlagen, wie Bild-, Text- und Grafikdateien beizubringen. Kommt der Kunde mit dieser Verpflichtung mehr als 3 Wochen in Verzug, kann die Firma für die bis dahin durchgeführten Arbeiten eine Zwischenrechnung stellen. Diese Zwischenrechnung wird nach Zustellung sofort fällig. Kommt er auch nach einer erneuten Aufforderung seinen Verpflichtungen zur Mitwirkung nicht nach, so kann die Firma nach einer zuvor gestellten und dann abgelaufenen Frist den Auftrag kündigen mit der Maßgabe, dass dann die gesamte Vergütung sofort fällig wird, unabhängig von der Frage, wie viele Anteile von der Leistung bereits erbracht worden sind. Anfang §5 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht §5.0 Die gelieferten Produkte und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Firma aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der Firma. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der Firma stehenden Produkte und Leistungen, insbesondere Hard- und Software, wie auch Außenwerbung ordnungsgemäß zu versichern (Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der Firma auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die Firma abgetreten. §5.1 Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die Firma unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Firma unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. §5.2 Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußern will und die Firma dies genehmigen sollte, tritt der Kunde der Firma bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Grundsätzlich unterliegen alle kreativen Leistungen, insbesondere alle Gestaltungsarbeiten und Bildrechte in Wort, Ton und Bild dem Urheberrecht der Firma. §5.3 Die gelieferten Leistungen erwirbt der Kunde nur für die im Auftrag ausgewiesenen Veröffentlichungszweck. Soll eine solche Leistung auch nur teilweise ein weiteres Mal verwendet werden, sind zusätzliche, im Einzelnen zu bestimmende Honorare fällig. Ohne Einwilligung der Firma darf der Kunde die ihm überlassenen Leistungen weder insgesamt, teilweise und auch nicht auszugsweise nochmals verwenden. Anfang §6 Haftungsbeschränkung §6.0 Die Firma haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch im Fall eines anfänglichen Unvermögens auf Seiten der Firma. §6.1Eine Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, insbesondere für das nicht Vorhandensein von Urheberrechten, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Im Falle einer Inanspruchnahme der Firma aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, besonders gegen Computerviren und sonstige Phänomene aus dem Internet oder anderen Medien, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen. §7 Gewährleistung für Software und Programmierung §7.0 Die Firma gewährleistet für einen Zeitraum von sechs Monaten ab dem Tag der Lieferung, dass die gelieferte Ware im Wesentlichen frei von Material- und Herstellungsfehlern ist und im Wesentlichen entsprechend den zugesagten Eigenschaften oder dem begleitenden Produkthandbuch arbeitet. Es ist dem Kunden bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen nicht ausgeschlossen werden können. §7.1 Bei erstellten Programmierung erlischt die Gewährleistung sofort, wenn der Kunde selbst oder durch Dritte Eingriffe jedweder Art vornimmt. Im Fall einer berechtigten Mängelrüge behält sich die Firma vor, Nachbesserungen durchzuführen. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung für den gleichen Fehler oder für in direktem Zusammenhang stehende Fehler, kann der Kunde nach seiner Wahl Wandelung oder Minderung verlangen. Gleiches gilt, wenn aufgrund besonderer gravierender Umstände des Einzelfalles dem Kunden ein zweiter Nachbesserungsversuch wegen des gleichen oder direkt im Zusammenhang stehender Fehler oder wegen eines weiteren Fehlers nicht zuzumuten ist. Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist, wird ausdrücklich ausgeschlossen. §7.2 Angaben im Handbuch / Dokumentation und / oder Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.. Anfang §8 Sonstiges §8.0 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. §8.1 Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. §8.2 Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma abtreten. §8.3 Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Alle Bestandteile des Auftrags sind schriftlich ausgewiesen. §8.4 Der Auftrag gilt nach der Unterzeichnung als verbindlich. Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt ausschließlich das deutsche Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Auftragsverhältnis sowie alle daraus entstehenden und seine Wirksamkeit betreffenden Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Firma grafodesign in der Bundesrepublik Deutschland.